Angebot
Kurzzeitpflege
Versorgen Sie eine*n pflegebedürftigen Angehörige*n zu Hause? Können Sie die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen? Brauchen Sie eine Atempause oder wollen Sie in den Urlaub fahren?
Dann können wir Ihnen für bis zu 28 Tage im Jahr einen Kurzzeitpflegeplatz anbieten. Zusätzlich können Sie bei Bedarf für weitere 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Im gesamten Gebäude finden insgesamt 90 pflegebedürftige Menschen in zwei Wohngruppen mit Einzel- und Doppelzimmern und gemütlich ausgestatteten Aufenthaltsräumen ein Zuhause.
Die hellen und wohnlichen Zimmer verfügen jeweils über:
Alle Zimmer sind barrierefrei und rollstuhlgerecht ausgestattet.
Die Einzelzimmer haben eine Gesamtgröße von 16m² bis 20m².
Die Doppelzimmer haben eine Gesamtgröße von 23m² bis 26m².
Jetzt geschlossen
ÖffnungszeitenDoris Stöhr09141 9954-0Mail senden
Pflege Hotline0800 6070110
Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind.
Merkblatt zur Kurzzeitpflege
Unsere gemütlichen Aufenthaltsräume bieten ausreichend Platz zum Zusammensitzen und für gemeinschaftliche Aktivitäten in familiärer Atmosphäre. Im Mittelpunkt unseres Alltags stehen die gemeinsam eingenommenen Mahlzeiten. Unsere großzügigen Zimmer bieten Ruhe und Privatsphäre.
Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Unser erfahrenes Wohngruppenteam stellt sich auf die Gewohnheiten und Erwartungen unserer Kurzzeitpflegegäste ein. Feste Bezugspersonen schaffen Vertrauen, Sicherheit und Zugehörigkeit.
Bei Vorliegen eines Pflegebedarfs der Pflegerade 2, 3, 4 und 5 steht Ihnen für Kurzzeitpflege von Ihrer Pflegekasse ein Zuschuss von 1.612 € pro Kalenderjahr für max. 28 Tage zu.
Weitere Informationen zur Kurzzeitpflege und zu Heimentgelten finden Sie unter Preise und in unserem Downloadbereich.
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
Möchten Sie mehr wissen?
Muss ich pflegebedürftig sein, um Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen?
Wenn Sie nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus einen erhöhten Bedarf an Pflege und/oder hauswirtschaftlicher Unterstützung haben, der mit Angeboten der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichend abgedeckt werden kann, gibt es die Möglichkeit einer „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“ gemäß §39c SGB V in einer stationären Einrichtung. Dies greift, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit nicht über sechs Monate hinausgeht und Sie somit keinen Pflegegrad bekommen.
Jetzt geschlossen
ÖffnungszeitenDoris Stöhr09141 9954-0Mail senden
Pflege Hotline0800 6070110
Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind.
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