Besuchsrechtsregelung in bayerischen Alten- und Pflegeheimen

Die Bayerische Staatsregierung hat für den 29.06.2020 weitere Öffnungen der bayerischen Pflegeheime in Aussicht gestellt.

Seit dem 27.06.2020 liegen uns nun die finalen Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für ein Besuchskonzept vor.
Bereits seit dem 19.06.2020 gilt die 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die u.a. folgende Regeln enthält:

  • Alle Besuche sind auf den Kreis der Angehörigen, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie eine weitere feste Person, beschränkt.
  • Es ist täglich nur ein Besuch durch eine Person aus dem o. g. Personenkreis zulässig.

Hieraus ergibt sich, dass die Pflegeeinrichtungen im Wesentlichen an ihrer bisherigen Praxis festhalten müssen.
Sobald wir unser einrichtungsindividuelles Besuchskonzept vollständig an die neuen Handlungsempfehlungen angepasst haben, werden wir Sie auf unseren Webseiten darüber informieren.
 

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